AGB

KAUFVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (EINZELHANDEL)

 

  1. Lieferung
    • Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft der Firma Tronser.
    • Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
    • Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

 

  1. Gewährleistungen
    • Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. In jeden Fall sollten bei einer Mängelrüge Kaufbeleg und gegebenenfalls der Garantienachweis vorgelegt werden. Bei rechtzeitiger Mängelrüge liefert die Firma Tronser Ersatz oder bessert nach. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Folgeschäden beim Käufer. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach dreimaligem Versuch fehl, kann der Käufer entweder die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.

 

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Tronser. Bei Teilzahlungen geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung der letzten Rate ohne weiteres auf den Käufer über.

 

  1. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, über die Ware weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art zu verfügen. Er verpflichtet sich ferner, der Firma Tronser sofort Anzeige zu machen, wenn er von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Außerdem hat der Käufer alle erforderlichen Mittel zur Abwendung eines Verlustes für die Firma Tronser selbst anzuwenden und der Firma davon Mitteilung zu machen. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die aufgrund von Pfändungen, Einbehaltungen und/oder Wiederbeschaffung der Ware entstehen hat der Käufer zu erstatten. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsforderung oder Schadenersatzforderung) bezgl. des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages an die Firma Tronser ab. Außerdem ermächtigt er die Firma Tronser diese abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.

 

  1. Bei nicht ausreichender Bonität des Käufers oder des Mitschuldners ist die Firma Tronser berechtigt, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer schuldet in diesem Fall die entstehenden Vertragskosten, sowie ein Nutzungsentgelt für den zwischenzeitlichen Gebrauch der Ware. Er hat die Ware dann sofort an die Firma Tronser zurückzugeben.

 

  1. Gerät der Käufer bei Teilzahlungsverträgen mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Zahlungsverzug oder/und beträgt der Zahlungsrückstand mindestens 1/10 des Kaufpreises, so ist die Firma Tronser im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt, den Restbetrag auf einmal zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt ist der Käufer verpflichtet, die Ware an den Beauftragten der Firma Tronser unverzüglich herauszugeben. Er verzichtet ausdrücklich auf ein Zurückbehaltungsrecht. Das Recht der Firma Tronser darüber hinaus entstehende Verzugskosten an den Käufer weiter zu berechnen, bleibt unberührt.

 

  1. Bei Rücknahme der Ware kann von der Firma Tronser von den bis dahin bezahlten Raten eine angemessene Entschädigung für entstandene Kosten, sowie für die Be- und Abnutzung der Ware abgezogen werden. Weiter Kosten, die durch die Rückgabe, insbesondere durch Ein-/Ausbau von eingebauter Ware entstanden oder entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. (Kosten für Leitungen und deren Verlegung, Montagekosten, Ausbesserung von Beschädigungen an Gebäuden, usw.).

 

  1. Unterschreiten die geleisteten Zahlungen die Kosten, die erforderlich sind um die Ware für eine weitere Verwendung aufzuwerten oder instandzusetzen, verpflichtet sich der Käufer, den Fehlbetrag nachträglich zu entrichten.

 

  1. Sobald die Ware an den Käufer übergeben worden ist oder von der Firma Tronser vereinbarungsgemäß an die den Transport ausführende Person übergeben wurde, trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung und/oder des Untergangs der Ware.

 

  1. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, die Ware vor Ablauf des Teilzahlungsvertrages durch Restzahlung des gesamten Rechnungsbetrages zum Eigentum zu erwerben. Die Firma Tronser vergütet in diesem Fall nicht anfallende Zinsen.

 

  1. Der Mitschuldner übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für die Verpflichtungen des Käufers.

 

  1. Mündliche Absprachen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen sind nur gültig, wenn sie von der Firma Tronser schriftlich bestätigt sind.

 

  1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet die Firma Tronser Verzugszinsen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.

 

  1. Datenschutz

Unser gesetzlich vorgeschriebener externer Datenschutzbeauftragter:

 

Erich Zimmermann

c/o ZiDa-Datenschutz GmbH

Waldorferstr. 102

D-69123 Heidelberg

www.zida-dateschutz.de

e.zimmermann@zida-datenschutz.de

Telefon: +49 621 30696731